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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln den Zugang zu und die Nutzung der Website sowie sämtlicher Leistungen von Event-Constructions.CH GmbH («wir», «uns» oder «unser»).

Die Inanspruchnahme unserer Leistungen setzt die vorbehaltlose Annahme dieser AGB sowie aller weiteren von uns veröffentlichten Betriebsregeln und Richtlinien voraus.

Bitte lesen Sie die AGB sorgfältig, bevor Sie unsere Website oder Leistungen nutzen. Mit der Nutzung erklären Sie sich an diese Bedingungen gebunden. Stimmen Sie einzelnen Bestimmungen nicht zu, dürfen Sie unsere Leistungen nicht in Anspruch nehmen.

Leistungen im Bereich Event- und Messebau

Unsere Leistungen umfassen insbesondere Messebau und Ausstellungsstände, Bühnen- und Traversenbau, temporäre Bauten wie Zelte, Tribünen und Hallenstrukturen sowie Szenografie, Innenausbau und Projektleitung. Umfang, Lieferumfang, Termine und Preise ergeben sich aus der jeweiligen Offerte bzw. dem Werkvertrag. Diese gehen allgemeinen Informationen auf dieser Website vor.

Offerten, Preise und Zahlungsbedingungen

Offerten sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage gültig. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt gemäss Vertrag, in der Regel mit einer Anzahlung bei Auftragserteilung und der Restzahlung nach Abnahme, innert 30 Tagen netto. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen zu berechnen und Leistungen bis zur Zahlung auszusetzen.

Pläne, Bewilligungen und Sicherheit

Wir erstellen Konzepte und Ausführungspläne und bauen nach den geltenden Schweizer Normen und Sicherheitsvorschriften. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die erforderlichen Informationen zum Standort, zu Zufahrten, Tragfähigkeit und Anschlüssen bereit. Behördliche Bewilligungen (z. B. Baubewilligung, Brandschutz, Verkehrsanordnungen) werden, sofern vertraglich vereinbart, von uns koordiniert; die Verantwortung für die Veranstaltung und den Betrieb liegt beim Auftraggeber bzw. Veranstalter.

Termine, Abnahme und Rückbau

Vereinbarte Auf- und Abbauzeiten sind verbindlich, sofern der Zugang zum Standort rechtzeitig gewährleistet ist. Nach Abschluss des Aufbaus erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu rügen. Der Rückbau und die Entsorgung erfolgen gemäss Vereinbarung.

Geistiges Eigentum

Diese AGB übertragen keine Rechte am geistigen Eigentum von uns oder Dritten. Sämtliche Rechte an Entwürfen, Plänen, Visualisierungen und Konstruktionssystemen von Event-Constructions.CH GmbH verbleiben bei uns bzw. unseren Lizenzgebern. Vom Auftraggeber gelieferte Unterlagen bleiben dessen Eigentum. Individuell für den Auftraggeber entwickelte Gestaltungen dürfen nach vollständiger Bezahlung für den vereinbarten Zweck genutzt werden.

Subunternehmer und Drittanbieter

Zur Erbringung unserer Leistungen können wir Partnerbetriebe, Transportunternehmen oder Technikanbieter beiziehen. Wir wählen diese sorgfältig aus. Für Leistungen, die der Auftraggeber unabhängig von uns bei Dritten bezieht (z. B. Messeveranstalter, Vermieter, Behörden), übernehmen wir keine Verantwortung.

Links zu anderen Websites

Unsere Website kann Links zu Websites Dritter enthalten, die nicht von Event-Constructions.CH GmbH betrieben oder kontrolliert werden. Wir übernehmen keine Verantwortung für deren Inhalte, Datenschutzrichtlinien oder Praktiken und empfehlen, die jeweiligen Bedingungen zu lesen.

Kündigung und Stornierung

Aufträge können nach den vertraglichen Vereinbarungen storniert werden. Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Materialkosten und nicht mehr anderweitig verwendbare Produktionen sind vom Auftraggeber zu vergüten. Bei wesentlicher Vertragsverletzung können wir unsere Leistungen mit sofortiger Wirkung aussetzen oder beenden. Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortbestehen sollen, bleiben bestehen, namentlich zu Eigentum, Gewährleistung und Haftung.

Gewährleistung und Haftung

Wir erbringen unsere Leistungen mit der üblichen Sorgfalt. Die Gewährleistung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und dem Schweizer Obligationenrecht. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Event-Constructions.CH GmbH für indirekte Schäden und Folgeschäden sowie für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für die Website übernehmen wir keine Gewähr für ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Event-Constructions.CH GmbH in Unterägeri, Kanton Zug.

Änderungen

Event-Constructions.CH GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ersetzen. Bei wesentlichen Änderungen informieren wir angemessen. Die weitere Nutzung unserer Leistungen gilt als Annahme der neuen Bedingungen.

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Messebau, Bühnenbau und temporäre Eventstrukturen: präzise geplant, sicher montiert und termingerecht umgesetzt, in der ganzen Schweiz.

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